Ablauf
Eine Erstberatung buchen Sie bitte unter dem Punkt 'Online Termin buchen'. Wahlweise können Sie einen Termin auch per E-Mail anfragen. In Ihrer Anfrage schildern Sie bitte ausführlich Ihren Fall und fügen die erforderlichen Unterlagen als PDF- Datei bei.
Die erforderlichen Unterlagen sind spätestens zur Erstberatung mitzubringen, da mir ansonsten eine umfassende Beratung nicht möglich ist.
Während des Beratungsgesprächs werden Ihre Fragen erörtert. Zusammen besprechen wir die konkreten Erfolgsaussichten anhand der vorliegenden Informationen und eingereichten Unterlagen sowie das weitere Vorgehen. Zusätzlich werden die im Rahmen der weiteren Beauftragung entstehenden Kosten erörtert.
Nach erfolgter Erstberatung können Sie mich für die Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen. Sollte keine Beauftragung erfolgen, beispielsweise weil die Erstberatung schon zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führte, sind selbstverständlich die Kosten der Erstberatung von Ihnen zu tragen.
Ich möchte zusätzlich darauf hinweisen, dass meine Kanzlei vollständig digital arbeitet. Aufgrund dessen darf ich Sie bitten, mir Ihre Unterlagen vollständig und in sortierter Form als PDF- Datei zu übersenden. Scan-Apps für Smartphones sind kostenfrei downloadbar. Die digitale Übersendung Ihrer Unterlagen hat für Sie den Vorteil, dass ich hierauf schnell reagieren kann und kommt Ihnen daher auch unmittelbar zugute.
Kosten
Die rechtliche Vertretung erfordert ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant*innen und Rechtsanwältin. Dieses Vertrauensverhältnis betrifft auch die Vergütung der in Anspruch genommenen Dienstleistung. Die Beauftragung einer Rechtsanwältin ist selbstverständlich mit Kosten verbunden. Da Mandanten, die erstmalig eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, oftmals über die Kosten verunsichert sind, möchte ich nachfolgend über die entstehenden Kosten und Gebühren aufklären.
Die erste Kontaktaufnahme per E-Mail, Online-Formular bzw. Telefon ist natürlich kostenlos. Die Erstberatung hingegen ist mit Kosten verbunden. Bezüglich der Höhe der Kosten kann im Vorfeld eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
Nach erfolgter Erstberatung und Mandatsannahme ist ein Kostenvorschuss zu leisten, dessen Höhe wir individuell vereinbaren können. Nach Annahme des Mandats sind Ratenzahlungen möglich. Sprechen Sie mich diesbezüglich gerne in Ihrer Kontaktanfrage an!
Die Höhe der Kosten des übernommenen Verfahrens richtet sich insbesondere nach dem Umfang, der Schwierigkeit und der Instanz des Verfahrens. Die Abrechnung der Anwaltsgebühren kann entweder nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung erfolgen. Eine solche Honorarvereinbarung kann entweder ein Stunden- oder Pauschalhonorar vorsehen. Das RVG hingegen sieht Pauschalsätze vor, die sich nach dem jeweiligen Streit- bzw. Gegenstandswert richten.
Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, bei den Amtsgerichten Beratungshilfe zu beantragen. Bitte beantragen Sie vor der Beratung den Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht und bringen Sie diesen zur Beratung mit. Nach der erfolgten Beratung können zusätzlich 15 Euro in Rechnung gestellt werden.
Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens können Mandant*innen mit geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragen, durch die die Prozesskosten durch die Staatskasse erstattet werden.